Die Kas­sen­füh­rung stellt je her eine große Her­aus­for­de­rung für Unter­neh­mer dar. Mit den neuen gesetz­li­chen Rege­lun­gen wur­den die Anfor­de­run­gen in den letz­ten Jah­ren immer mehr ver­schärft. Seit dem 01.01.2020 soll­ten Kas­sen eigent­lich, ver­pflich­tend mit einer tech­ni­schen Sicher­heits­ein­rich­tung (TSE) aus­ge­stat­tet wer­den müs­sen. Da die Zer­ti­fi­zie­run­gen bis Ende 2019 nicht abge­schlos­sen waren, wurde diese Frist auf den 30.09.2020 ver­län­gert. Den­noch müs­sen, nach der­zei­ti­gem Rechts­stand alle elek­tro­ni­schen Regis­trier­kas­sen diese TSE besit­zen. Sie als Steu­er­pflich­ti­ger müs­sen tätig wer­den und ein sol­ches Modul bei Ihrem Kas­sen­her­stel­ler anfra­gen und imple­men­tie­ren lassen.

Die zer­ti­fi­zierte TSE (Tech­ni­sche Sicher­heits­ein­rich­tung) erfasst, codiert, signiert und archi­viert alle Kas­sen­vor­gänge zu ver­mei­den. Sie setzt sich aus drei Tei­len zusammen:

  1. Das Sicher­heits­mo­dul: Die­ses stellt eine revi­si­ons­si­chere Auf­zeich­nung aller Ein­ga­ben in eine Kasse,  diese Auf­zeich­nun­gen kön­nen nicht mehr ver­än­dert werden.
  2. Das Spei­cher­me­dium: Auf die­sem wer­den alle Kas­sen­vor­gänge für die Dauer der gesetz­lich erfor­der­li­chen Auf­be­wah­rungs­frist sicher und lücken­los gespeichert.
  3. Eine ein­heit­li­che digi­tale Schnitt­stelle: Diese soll eine ein­heit­li­che stö­rungs­freie Daten­über­tra­gung an das Finanz­amt gewährleisten.

Ver­stöße kön­nen mit einem Buß­geld von bis zu 25.000,00 EUR sank­tio­niert werden.