Ihre Kar­riere bei EKP

Sie haben Schule, Aus­bil­dung oder Stu­dium erfolg­reich abge­schlos­sen? Dann gehen Sie den nächs­ten Schritt: Denn EKP bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, in einem erst­klas­si­gen Arbeits­um­feld ein sta­bi­les Fun­da­ment für Ihre wei­tere Kar­riere zu legen. Arbei­ten Sie in einer von Deutsch­lands größ­ten mit­tel­stän­di­schen Steuer- und Rechts­an­walts­kanz­leien und ler­nen Sie von erst­klas­si­gen Beratern.

Anstel­lung als Steu­er­fach­an­ge­stelle® /Steuerfachwirt(in)/Steuerberater(in) (m/w/d)

Auf Grund unse­res stän­di­gem Wachs­tums sind wir regel­mä­ßig auf der Suche, nach qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal. Auf Grund des­sen, freuen wir uns über jede aus­sa­ge­kräf­tige Bewer­bung. Bitte schi­cken Sie Ihre Bewer­bung aus­schließ­lich an unsere E-Mail Adresse bewerbung@e-k-p.de. Es erwar­tet Sie fle­xi­ble Arbeits­zei­ten sowie modern ein­ge­rich­tete, kli­ma­ti­sierte Arbeits­plätze. Wir stel­len Ihnen fri­sches Obst, Was­ser, Tee sowie diverse Kaf­fee­spe­zia­li­tä­ten bereit. Wir hof­fen, Ihr Inter­esse geweckt zu haben.  

Aus­bil­dung Steuerfachangestellte/r bei EKP

Wir bie­ten jähr­lich enga­gier­ten und moti­vier­ten jun­gen Men­schen eine anspruchs­volle Aus­bil­dung zur/m Steu­er­fach­an­ge­stell­ten mit einem breit gefä­cher­ten Auf­ga­ben­spek­trum und bes­ten Arbeits­be­din­gun­gen. Vom ers­ten Tag an haben Sie bei uns die Mög­lich­keit, sich beruf­lich wie auch per­sön­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und sich erst­klas­sig auf den Berufs­all­tag vor­zu­be­rei­ten. Soll­ten Sie erwä­gen, nach der Aus­bil­dung zu stu­die­ren, bie­ten wir Ihnen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen die Mög­lich­keit an, bei uns als stu­den­ti­sche Hilfs­kraft wei­ter tätig zu sein.

Rechts­re­fe­ren­da­riat bei EKP

Sie haben das erste Staats­examen erfolg­reich abge­schlos­sen und befin­den sich der­zeit im Refe­ren­da­riat. Zögern Sie in die­sem Fall nicht, mit uns Kon­takt auf­zu­neh­men, falls Sie bei uns die Rechts­an­walts­sta­tion und die Wahl­sta­tion absol­vie­ren wol­len. Sie wären nicht der/die Erste/Erste, der/die nach dem Refe­ren­da­riat bei uns als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ein­ge­stellt wird.