Buch­füh­rung mit Zukunft

Neben einer eige­nen Cloud zum siche­ren Aus­tausch von Aus­wer­tun­gen bie­ten wir die Mög­lich­keit, uns die Belege digi­tal über einen Tun­nel unse­rem Büro zur Ver­fü­gung zu stel­len. Hier­durch ent­fällt das läs­tige Ein­rei­chen der Unter­la­gen. Ein wei­te­rer Vor­teil liegt darin, dass Sie Ihre ori­gi­na­len Belege stets vor Ort haben.

Wir imple­men­tie­ren auf Wunsch das Datev-Ange­bot „Unter­neh­men Online“. Hier kön­nen Sie von dem Ange­bot über die Rech­nung bis hin zur Mah­nung alle Schritte online täti­gen. Des Wei­te­ren besteht die Mög­lich­keit, Ihren Zah­lungs­ver­kehr abzu­wi­ckeln und Ihre offe­nen Rech­nun­gen zu ver­wal­ten. Wir kön­nen die geschrie­be­nen Aus­gangs­rech­nun­gen sowie die gescann­ten Ein­gangs­rech­nun­gen direkt abrufen.

Hier­durch ist eine zeit­ge­rechte und direkte Aus­wer­tung gewähr­leis­tet. Sobald Sie die Belege online zur Ver­fü­gung stel­len, kön­nen wir diese ver­bu­chen, egal, ob dies wöchent­lich oder monat­lich geschieht.

Auch das Mahn­we­sen kön­nen Sie ganz aus der Hand geben und durch uns erle­di­gen las­sen. Wir erstel­len nach der Ver­ar­bei­tung der Belege eine offene Pos­ten-Liste und mah­nen säu­mige Zah­ler an.

Sollte Ihr Unter­neh­men die Erfas­sung der Belege sel­ber vor­neh­men wol­len, kön­nen wir Ihnen ver­schie­dene Mög­lich­kei­ten hierzu bie­ten. Die erste Mög­lich­keit besteht darin, sich direkt in unser Sys­tem ein­zu­wäh­len und Ihre Buch­hal­tung zu erfas­sen. Die zweite Mög­lich­keit besteht darin, das Pro­gramm der Datev bei Ihnen zu installieren.

Exis­tenz­grün­dungs­be­ra­tung mit Fördermittelberatung

Wir erstel­len für Sie, von der ver­ein­fach­ten Exis­tenz­grü­dungs­pla­nung bis hin zum kom­ple­xen Busi­ness­plan, alle benö­tig­ten Unter­la­gen für Ihre Existenzgründung.

Wir unter­stüt­zen Sie bei der Anmel­dung Ihres Unter­neh­mens bei den zustän­di­gen Behör­den und erstel­len für Sie die benö­tig­ten For­mu­lare. Für die Absi­che­rung Ihrer Grün­dungs­fi­nan­zie­rung beglei­ten wir Sie zu Bank­ter­mi­nen sowie zu Ter­mi­nen bei der Agen­tur für Arbeit.

Wir sind zuge­las­se­ner För­der­mit­tel­be­ra­ter der KfW Bank!

Bera­tung und Erstel­lung von Lohn­buch­füh­run­gen (inkl. Baulohn)

Wir erstel­len für Unter­neh­men, die Mit­ar­bei­ter ange­stellt haben, die Lohn­ab­rech­nun­gen inkl. der An-, Ab- und Jah­res­mel­dun­gen, die Berufs­ge­nos­sen­schafts­mel­dun­gen, Mel­dun­gen nach dem AAG sowie diverse Beschei­ni­gun­gen. Für die Lohn­zah­lun­gen, Lohn­steuer sowie Sozi­al­ab­ga­ben kön­nen wir Ihnen anhand Ihrer Lohn­ab­rech­nun­gen Über­wei­sungs­trä­ger erstel­len, die Sie nur unter­schrie­ben an Ihre Bank wei­ter­rei­chen müs­sen. Des Wei­te­ren ist es uns mög­lich, in Abstim­mung mit Ihrer Bank, Daten­trä­ger­pro­to­kolle für die Zah­lun­gen zu erstellen.
Wir unter­stüt­zen Sie bei der Anmel­dung und der ent­spre­chen­den Durch­füh­rung von Kurz­ar­beit sowie in Ange­le­gen­hei­ten im Bereich der Sozi­al­ver­si­che­rung. Zudem beglei­ten wir Sie bei Lohn­steuer- und Sozialversicherungsprüfungen.

Steu­er­erklä­run­gen

Das deut­sche Steu­er­recht ist hoch kom­plex und undurch­sich­tig. Auf­grund des­sen ist die Erstel­lung der Steu­er­erklä­run­gen ohne Fach­kom­pe­tenz kaum noch mög­lich. Dies gilt sowohl für Unter­neh­men als auch für Pri­vat­per­so­nen. Wir erstel­len für Sie Ihre Steu­er­erklä­run­gen egal ob für Ihr Unter­neh­men oder für Sie Pri­vat. Durch regel­mä­ßige Fort­bil­dun­gen bleibt unser Fach­per­so­nal immer auf dem neus­ten Stand. Unsere Leis­tun­gen umfas­sen u.a.

 

  • Erstel­lung von Steu­er­erklä­run­gen für Unter­neh­men sowie Privatpersonen
  • Erstel­lung von Steu­er­erklä­run­gen für Vereine
  • Erstel­lung von Erb­schaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Fest­stel­lungs­er­klä­run­gen
  • Gewer­be­steu­er­erklä­run­gen
  • Umsatz­steu­er­erklä­run­gen
  • Jeg­li­che Kor­re­spon­denz mit dem Finanzamt
  • Not­wen­dige Rechtsbehelfe
  • Prü­fung der erteil­ten Steuerbescheide

Ver­tre­tung in Rechts­be­helfs­ver­fah­ren bei Finanz­be­hör­den und vor Finanz­ge­rich­ten sowie dem Bundesfinanzhof

Wir ver­tre­ten Sie bei Rechts­strei­tig­kei­ten vor der Finanz­be­hörde. Sollte die Finanz­be­hörde unse­ren Belan­gen nicht nach­kom­men, schre­cken wir nicht davor zurück, vor das Finanz­ge­richt zu zie­hen. Sollte auch hier unsere Klage frucht­los ver­lau­fen, ver­tre­ten wir Sie natür­lich auch vor dem Bundesfinanzhof.

Erstel­lung von Aus­ein­an­der­set­zungs­bi­lan­zen /- gutachten

Bei Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten kommt es oft vor, dass keine Kapi­tal­kon­ten der ein­zel­nen Gesell­schaf­ter geführt wer­den. Im Falle der Tren­nung der Gesell­schaft erstel­len wir für Sie die Aus­ein­an­der­set­zungs­bi­lanz, in der wir die Ver­kehrs­werte der ein­zel­nen Ver­mö­gens­werte und Schul­den anset­zen und ermit­teln unter Berück­sich­ti­gung der ent­wi­ckel­ten Kapi­tal­kon­ten das Auseinandersetzungsergebnis.

Steu­er­li­che Gestal­tungs­pla­nung von Schen­kun­gen und Erbschaften

Irgend­wann ist es jedem gegönnt in den wohl­ver­dien­ten Ruhe­stand zu gehen. Soll­ten Sie als Unter­neh­mer die­sen Zeit­punkt erreicht haben, unter­stüt­zen wir Sie bei der per­sön­li­chen und gesell­schafts­recht­li­chen Nachfolgeplanung.

Wir sind Ihnen bei der Auf­stel­lung von Tes­ta­men­ten unter steu­er­li­chen Gesichts­punk­ten behilf­lich und pla­nen mit Ihnen eine even­tu­elle vor­weg­ge­nom­mene Erb­folge. Auch bei einer Tes­ta­ments­voll­stre­ckung kön­nen Sie sich an uns wenden.

Bera­tung und Erstel­lung von Finanz­buch­hal­tun­gen und Kostenrechnungen

Bei der Erstel­lung der Finanz­buch­hal­tun­gen oder auch von Kos­ten­rech­nun­gen kön­nen wir auf Ihre indi­vi­du­el­len Wün­sche und Bedürf­nisse ein­ge­hen. Wir kön­nen Ihnen z. B. indi­vi­du­elle betriebs­wirt­schaft­li­che Aus­wer­tun­gen zur Ver­fü­gung stel­len, in der Sie bestim­men, wel­che Schwer­punkte zu setz­ten sind. Zudem bie­ten wir eine Reihe von stan­dar­di­sier­ten Aus­wer­tun­gen wie Vor­jah­res­ver­glei­che oder auch Zeit­rei­hen­ver­glei­che an.

Wir kön­nen Ihnen umfang­rei­che Aus­wer­tun­gen im Bereich des Con­trol­lings zur Ver­fü­gung stel­len. Hier­bei ist es uns mög­lich, mit Kos­ten­stel­len und Kos­ten­trä­gern zu arbei­ten und Ihnen Betriebs­ab­rech­nungs­bö­gen zukom­men zu las­sen. Mit Con­trol­lin­g­re­por­ten sowie Früh­auf­klä­rungs­rech­nun­gen kön­nen wir Ihnen die Risi­ko­fak­to­ren Ihres Unter­neh­mens auf­zei­gen und ver­su­chen, Kri­sen früh­zei­tig zu erkennen.

Steu­er­li­che Beglei­tung von Steuerstrafverfahren

Unser Steu­er­be­ra­ter Hol­ger Kro­nen­berg war lang­jäh­rig beim Finanz­amt für Steu­er­fahn­dung und Steu­er­straf­sa­chen in Düs­sel­dorf tätig. Inso­weit sind ihm die Ermitt­lungs­schritte und Prü­fungs­vor­gänge bei Steu­er­fahn­dungs­prü­fun­gen äußerst präsent.

Durch flä­chen­weite Prü­fungs­ge­rüste, die von der Finanz­ver­wal­tung über die lücken­lose Kon­trolle von Groß­händ­lern, Zulie­fe­rern und der Erpro­bung von Bar­ge­schäf­ten auf­ge­baut wor­den ist, besteht die Gefahr, jeder­zeit in den Fokus von Ermitt­lun­gen zu gera­ten. Inso­weit ist es wün­schens­wert, erfah­rene Fach­leute an sei­ner Seite zu haben.

Jah­res­ab­schlüsse

Wir erstel­len Ihre Jah­res­ab­schlüsse sowohl für Ein­zel­un­ter­neh­men als auch für Per­so­nen- und Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Wir haben Spe­zia­lis­ten im Bereich der Abschluss­erstel­lung für Ver­eine und Stif­tun­gen. Unsere Leis­tun­gen in die­sem Bereich umfas­sen u.a.:

  • Erstel­lung von Jah­res­ab­schlüs­sen gem. HGB und IFRS
  • Erstel­lung von Konzernabschlüssen
  • Erstel­lung von Steuerbilanzen
  • Monat­li­che Reportings
  • Aus­ein­an­der­set­zungs­bi­lan­zen
  • Zwi­schen­ab­schlüsse

Wir ermög­li­chen Ihnen eine umfang­rei­che Abschluss­be­spre­chung, sollte dies gewünscht sein. Selbst­ver­ständ­lich prä­sen­tie­ren wir Ihre Jah­res­ab­schlüsse auch vor Ban­ken oder sons­ti­gen Institutionen.

Ver­tre­tung bei Betriebsprüfungen

Soll­ten bei Ihnen Betriebs­prü­fun­gen ange­kün­digt wer­den, über­neh­men wir die Kom­mu­ni­ka­tion mit dem Finanz­amt und kön­nen die Betriebs­prü­fung in unse­rem Haus durch­füh­ren las­sen. Wir sich­ten die von Ihnen ein­ge­reich­ten Unter­la­gen und über­neh­men die Bespre­chun­gen mit dem Betriebsprüfer.

Wir bewah­ren Sie vor unkal­ku­lier­ba­ren Risi­ken bei einer Betriebs­prü­fung durch die Finanz­be­hör­den und Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger. Die in unse­rem Hause täti­gen Steu­er­be­ra­ter bli­cken auf lang­jäh­rige Erfah­rung mit der Abwick­lung von Betriebs­prü­fun­gen zurück. Bran­chen­nähe, lang­jäh­rige Tätig­kei­ten in der Finanz­ver­wal­tung und eine fun­dierte Vor­be­rei­tung der Prü­fun­gen gibt Ihnen die Gewiss­heit, dass Sie vor unlieb­sa­men Über­ra­schun­gen geschützt werden.

Erstel­lung von EDV-gestütz­ten Steu­er­be­las­tungs­ver­glei­chen und Steuervorausberechnungen

Unser Ziel ist es, Sie ganz­heit­lich zu bera­ten. Sie wol­len zu jeder Phase Ihres unter­neh­me­ri­schen Stre­bens wis­sen, wel­che steu­er­li­chen Belas­tun­gen auf Sie zukom­men und in wel­cher Gesell­schafts­form Sie steu­er­op­ti­miert die nied­rigste Gesamt­be­las­tung erreichen.

Unser Ziel ist es, Sie unter­jäh­rig anhand der betriebs­wirt­schaft­li­chen Kenn­zah­len zu infor­mie­ren, die Steu­er­be­las­tung zeit­nah ein­zu­be­zie­hen und Sie vor überraschenden Steu­er­be­las­tun­gen zu bewah­ren. Wir bie­ten Ihnen Ver­gleichs­be­rech­nun­gen im Rah­men des Belas­tungs­ver­gleichs Ein­zel­un­ter­neh­men, Per­so­nen­ge­sell­schaft und Kapi­tal­ge­sell­schaft. Wir geben Ihnen Vor­aus­be­rech­nun­gen auf das zu erwar­tende Betriebsergebnis.