Arbeits­recht

Nach Been­di­gung eines Arbeits­ver­hält­nis­ses oder auch in einem lau­fen­den Arbeits­ver­hält­nis kommt es häu­fig zu Kon­flikt­si­tua­tio­nen. Damit Sie zu Ihrem Recht kom­men, unter­stüt­zen wir Sie in allen Fra­gen rund um das Arbeits­recht. Ange­fan­gen bei der Prü­fung von Arbeits­ver­trä­gen über Kün­di­gung, Abfin­dung und Auf­he­bungs­ver­trag bis hin zum Zeug­nis. Selbst­ver­ständ­lich auch in ande­ren arbeits­recht­li­chen Pro­ble­men wie:

  • Abmah­nung
  • Ände­rungs­kün­di­gung
  • Befris­tung und Teilzeit
  • Eltern­zeit und Elterngeld
  • Gehalts­zah­lun­gen
  • Haf­tung bei Schäden
  • Insol­venz des Arbeitgebers
  • Kün­di­gung
  • Mob­bing
  • Tarif­ver­träge
  • Ver­set­zung
  • Wie­der­ein­stel­lung
  • Zeug­nis u.v.m.

Als Fach­an­walt für Arbeits­recht steht Ihnen Herr Rechts­an­walt Haa­kon Hart­sie­ker bei allen Fra­gen rund um das Arbeits­recht bera­tend und unter­stüt­zend zur Verfügung.

Daten­schutz­recht

Mit Inkraft­tre­ten der neuen EU Daten­schutz­grund­ver­ord­nung am 25.05.2018 hat das bis­he­rige Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) seine Rechts­kraft ver­lo­ren. Gel­ten­des Recht ist seit­dem die euro­päi­sche Ver­ord­nung, die in Deutsch­land durch ein neues Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz kon­kret ergänzt wird.

Unter­neh­men, egal wel­cher Größe, sind ange­hal­ten, geeig­nete Com­pli­ance Struk­tu­ren auf­zu­bauen. Es sind sach­be­zo­gene Grund­sätze und Maß­nah­men zur Ein­hal­tung des Daten­schut­zes auf­zu­stel­len und für die Mit­ar­bei­ter ver­bind­lich zu regeln. Dies setzt eine umfas­sende Prü­fung vor­aus, wel­che Daten im Unter­neh­men anfal­len und ob mit die­sen Daten rechts­si­cher umge­gan­gen wird. Zudem sind die Mit­ar­bei­ter umfas­send zu schu­len und zu sen­si­bi­li­sie­ren. Kon­kret müs­sen Unter­neh­men diverse Ver­fah­rens­ver­zeich­nisse und Pro­zess­an­wei­sun­gen erstel­len, die im Tages­ge­schäft auch beach­tet wer­den. Dabei han­delt es sich bei­spiels­weise um Ver­ein­ba­run­gen zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung, Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­run­gen mit den Mit­ar­bei­tern oder auch Rege­lun­gen zur Abar­bei­tung von Kun­den­an­fra­gen bezüg­lich gespei­cher­ter per­sön­li­cher Daten.

Für Unter­neh­men, die Daten digi­tal ver­ar­bei­ten – oder auch nur ver­ar­bei­ten las­sen, bestehen enorme Gefah­ren. So dro­hen für Ver­stöße gegen das Daten­schutz­recht Stra­fen von bis zu 20 Mio. Euro bzw. bis zu 4 Pro­zent des Kon­zern­um­sat­zes. Aber auch das per­sön­li­che Risiko für Geschäfts­füh­rer und interne Daten­schutz­be­auf­tragte ist hoch, denn die­sen droht seit Ein­füh­rung der DSGVO eine per­sön­li­che Haf­tung – und bei mas­si­ven Ver­stö­ßen gegen den Daten­schutz sogar eine Frei­heits­strafe von bis zu drei Jahren.

Wäh­rend man in der Ver­gan­gen­heit kaum mit einer Prü­fung rech­nen musste, sind die natio­na­len Auf­sichts­be­hör­den nun durch die neuen euro­päi­schen Rege­lun­gen gezwun­gen, regel­mä­ßige Prü­fun­gen vor Ort im Unter­neh­men durchzuführen.

Eine kom­pe­tente und dau­er­hafte Bera­tung im daten­schutz­recht­li­chen Bereich ist folg­lich für Unter­neh­men und Unter­neh­mer unerlässlich.

Ehe- und Familienrecht

Das Fami­li­en­recht als beson­de­rer Teil des Zivil­rechts regelt die Rechts­ver­hält­nisse der durch Ehe, Lebens­part­ner­schaft, Fami­lie und Ver­wandt­schaft mit­ein­an­der ver­bun­de­nen Per­so­nen. Zudem beinhal­tet das Fami­li­en­recht auch Rege­lun­gen über die außer­halb der Ver­wandt­schaft bestehen­den gesetz­li­chen Ver­tre­tungs­funk­tio­nen wie Vor­mund­schaft, Pfleg­schaft und recht­li­che Betreu­ung. Nicht nur im Falle einer Schei­dung, son­dern auch bereits vor einer Ehe­schlie­ßung, hel­fen wir Ihnen, die Ihnen zuste­hen­den Rechte zu erhal­ten und durchzusetzen.

Wich­tig ist uns hier­bei: Ob Ehe­ver­trag, Schei­dung, Unter­halt oder Sor­ge­recht – im Fami­li­en­recht soll­ten Ihre Inter­es­sen mit beson­de­rem Ein­füh­lungs­ver­mö­gen, Fin­ger­spit­zen­ge­fühl und Ver­hand­lungs­ge­schick best­mög­lich ver­tre­ten werden.

  • Schei­dung
  • Unter­halt
  • Sor­ge­recht- und Aufenthaltsbestimmungen
  • Adop­tion - Pfleg­schaft - Pflegefamilie
  • Umgang
  • Ehe­ver­träge
  • Güter­recht
  • Zuge­winn­aus­gleich
  • Haus­rat
  • Tei­lungs­ver­stei­ge­rung
  • Woh­nungs­zu­wei­sung
  • Betreu­ungs­recht
  • nicht ehe­li­che Lebensgemeinschaften
  • Part­ner­schaf­ten

Erbrecht

Schwer­punkt unse­rer erb­recht­li­chen Bera­tung bezie­hungs­weise Ver­tre­tung ist es, den Man­dan­ten sowohl bei der Abwick­lung von Nach­lass­fäl­len, Erb­strei­tig­kei­ten, aber auch in der Nach­lass­pla­nung, auch unter steu­er­li­chen Aspek­ten, pro­fes­sio­nelle Unter­stüt­zung anbie­ten zu kön­nen. Selbst­ver­ständ­lich auch in ande­ren erb­recht­li­chen Pro­ble­men wie:

  • Erb­folge
  • Erb­ver­trag
  • Ehe­gat­ten­tes­ta­ment
  • Pflicht­teil
  • Schen­kun­gen
  • Tes­ta­ment
  • Tes­ta­ment­voll­stre­ckung u.v.m.

Han­dels- und Gesellschaftsrecht

Das Han­dels­recht als „Recht der Kauf­leute“ geht als Son­der­recht dem BGB vor; wobei die Vor­schrif­ten des BGB auch für Kauf­leute gel­ten, zumin­dest sub­si­diär. Das Recht der Kauf­leute trägt den Beson­der­hei­ten des kauf­män­ni­schen Ver­kehrs Rechnung.

Wir wah­ren Ihre Inter­es­sen in allen Berei­chen des Handels‐ und Ver­triebs­rechts. Durch die Steu­er­be­ra­tung im Haus ste­hen die steu­er­recht­li­chen Aspekte ebenso mit im Vor­der­grund wie die sozialversicherungsrechtlichen.

Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie bei gesell­schaft­li­chen Pro­ble­men, ange­fan­gen bei der Wahl wel­che Gesell­schafts­form die rich­tige ist, Ver­trags­ge­stal­tung und Grün­dung, Bera­tung bei Gesell­schaf­ter­wech­sel, Haf­tungs­fra­gen, Umwand­lung und Ver­schmel­zung, Unter­neh­men in der Krise bis hin zur Aus­ein­an­der­set­zung und Liqui­da­tion von Gesell­schaf­ten. Durch die steu­er­be­ra­ten­den Part­ner im Haus wer­den die Pro­bleme auch unter steu­er­recht­li­chen Gesichts­punk­ten betrachtet.

  • Gesell­schaf­ter­wech­sel
  • Haf­tungs­fra­gen
  • Umwand­lung
  • Ver­schmel­zung

Insol­venz­recht

Die Krise eines Unter­neh­mens stellt die Geschäfts­füh­rung vor eine große Her­aus­for­de­rung. Wir beglei­ten und unter­stüt­zen Sie in die­ser schwie­ri­gen Situa­tion. Dabei ist es für uns gleich­zei­tig wich­tig, dass wir Sie per­sön­lich vor finan­zi­el­len und straf­recht­li­chen Risi­ken schüt­zen. Dabei erbrin­gen wir fol­gende Leistungen:

  • Erstel­lung von Sanie­rungs­kon­zep­ten nach IDW-Standard
  • Inte­grierte Planrechnungen
  • Ertrags- und Liquiditätsplanung
  • Beglei­tung bei Bankgesprächen
  • Erstel­lung und Unter­stüt­zung bei Plan­ver­fah­ren in der Insolvenz
  • Unter­stüt­zung bei der Insolvenzantragsstellung
  • Bera­tung der Geschäfts­füh­rung in Haftungsfragen
  • Erstel­lung von Steu­er­erklä­run­gen der Insolvenz

Mar­ken-, Urhe­ber- und Wettbewerbsrecht

Fra­gen des gewerb­li­chen Rechts­schut­zes neh­men in wirt­schaft­lich ori­en­tier­ten Berufs­fel­dern einen immer höhe­ren Stel­len­wert ein. Pro­bleme des Patent- und Gebrauchs­mus­ter­rechts, des Geschmacks­mus­ter­rechts bzw. Design­rechts, des Mar­ken- und Wett­be­werbs­rechts ein­schließ­lich des Kar­tell­rechts sowie des Urhe­ber- und Ver­lags­rechts wer­den auch in Zukunft immer mehr an Gewicht gewinnen.

Auf­grund der Kom­ple­xi­tät der Rege­lun­gen und der dar­aus resul­tie­ren­den Aus­wir­kun­gen auf die gesamte Unter­neh­mens­stra­te­gie, ins­be­son­dere auf das Wer­be­ver­hal­ten und den Schutz der unter­neh­me­ri­schen Leis­tun­gen, erfor­dert die Tätig­keit auf dem Rechts­ge­biet des gewerb­li­chen Rechts­schut­zes neben einer umfas­sen­den Aus­bil­dung die Fähig­keit, Erkennt­nisse der ver­schie­de­nen Recht­ge­biete mit­ein­an­der zu ver­knüp­fen und zu ana­ly­sie­ren und dar­aus schließ­lich den rich­ti­gen Bera­tungs­an­satz zu entwickeln.

Rechts­an­walt Mar­tin Wag­ner hat sich bereits 2010 auf den gewerb­li­chen Rechts­schutz spe­zia­li­siert und eine post­gra­du­ierte Spe­zi­al­aus­bil­dung mit dem Titel „Mas­ter of Laws (Gewerb­li­cher Rechts­schutz)“ abgeschlossen.

Gerne berät er auch Sie zu fol­gen­den Fragestellungen:

  • Urhe­ber­recht und ver­wandte Schutz­rechte (u.a. File­sha­ring, Künst­ler­ver­träge, Foto­recht, Aus­stel­lungs­ver­träge, Model­ver­träge, Agen­tur­ver­träge, Ver­wer­tungs­ver­träge, Wer­be­ver­träge, Spon­so­ring, Sport­mar­ke­ting; Sportverträge)
  • Wett­be­werbs­recht, wett­be­werbs­recht­li­cher Leistungsschutz
  • Mar­ken­recht (ins­bes. Anmel­dung und Ver­tei­di­gung von Mar­ken, Ent­wick­lung von Markenstrategien)
  • Design­recht (Designs und Modelle)
  • Recht am eige­nen Bild
  • Heil­mit­tel­wer­be­recht (HWG)
  • Lebens­mit­tel­recht
  • Pro­dukt­ein­füh­run­gen
  • Medi­zin­pro­dukt­e­recht
  • Geschäft­li­che Bezeich­nun­gen (Unter­neh­mens­kenn­zei­chenund Werk­ti­tel)
  • Geo­gra­fi­sche Herkunftsangaben
  • Namens­rechte
  • Geschäfts­ge­heim­nisse
  • Arbeit­neh­mer­er­fin­dungs­recht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet­recht gilt als eine beson­dere Ver­trags­art des Zivil­rechts mit spe­zi­el­len Vor­schrif­ten inner­halb des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches sowie wei­te­ren gesetz­li­chen Bestim­mun­gen (z.B. die Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung, die Heiz­kos­ten­ver­ord­nung etc.). Vor, wäh­rend und nach Been­di­gung eines Miet­ver­hält­nis­ses kön­nen viele ver­schie­dene Rechts­fra­gen auftreten.

Um Ihre Inter­es­sen rund um das Miet­recht best­mög­lich umzu­set­zen, unter­stüt­zen wir Sie bei der Wah­rung Ihrer Rechte im Rah­men der Gestal­tung ent­spre­chen­der Ver­träge, der Durch­set­zung Ihrer Rechte wäh­rend eines Miet­ver­hält­nis­ses sowie bei und nach Been­di­gung eines Miet­ver­tra­ges. Dies gilt sowohl für das Wohn­raum­miet­recht als auch für gewerb­li­che Miet­ver­hält­nisse. Ebenso bera­ten und ver­tre­ten wir Sie in allen anfal­len­den Fra­gen in den Berei­chen Mak­ler­recht, Immo­bi­li­en­recht, Pacht­recht und Woh­nungs­ei­gen­tums­recht. Unsere Leis­tungs­schwer­punkte sind u.a.:

  • Prü­fung und Gestal­tung von Miet- und Pachtverträgen
  • Bera­tung und Durch­set­zung bei Kündigung
  • Kla­gen auf Räu­mung und Voll­stre­ckung des Anspruchs
  • Inkasso bei Rück­stän­den aus Miet- und Pachtverträgen
  • Bera­tung und Durch­set­zung bei Schadensersatzansprüchen
  • Durch­set­zung Ihrer Rechte wäh­rend eines Miet- oder Pachtverhältnisses
  • Bera­tung und Ver­tre­tung im Wohnungseigentumsrecht

Als Fach­an­wäl­tin für Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­recht steht Ihnen Frau Rechts­an­wäl­tin Kat­rin Giammar­resi bei allen Fra­gen rund um das Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­recht bera­tend und unter­stüt­zend zur Verfügung.

Nach­bar­recht

Es kann der Frömmste nicht in Frie­den leben, wenn es dem bösen Nach­barn nicht gefällt.” Diese Erkennt­nis ist ebenso sim­pel wie zutref­fend. Nach­bar­schaft­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen und Kon­flikte wer­den von den Betrof­fe­nen häu­fig als äußerst belas­tend emp­fun­den. Ist das nach­bar­schaft­li­che Ver­hält­nis erst ein­mal zer­rüt­tet, ist ein fried­li­ches Mit­ein­an­der unter Nach­barn oft nicht mehr mög­lich. So ergibt meis­tens eine Strei­tig­keit die nächste.

Pro­ble­men mit Nach­barn lässt sich lei­der auch nur sehr schwer aus dem Wege gehen und diese bestim­men somit den All­tag der betrof­fe­nen Par­teien. Dar­un­ter lei­det die Lebens­qua­li­tät der Betei­lig­ten oft­mals nicht uner­heb­lich. Wir bera­ten und unter­stüt­zen Sie daher in allen nach­bar­recht­li­chen Belan­gen und ver­su­chen ins­be­son­dere Lösun­gen zu fin­den, die ein dau­er­haft ver­nünf­ti­ges Mit­ein­an­der unter Nach­barn wah­ren, wie­der­her­stel­len und aufrechterhalten.

Steu­er­straf­recht

Sehr kom­plex und einem stän­di­gen Wan­del unter­lie­gend ist das Steu­er­recht. Dies hat zur Folge, dass man wich­tige Vor­schrif­ten über­se­hen kann und ggf. einer Steu­er­straf­tat bezich­tigt wird.

Dar­aus erge­ben sich sowohl steu­er­recht­lich als auch straf­recht­li­che Pro­bleme, die schnell, umfas­send und kom­pe­tent zu klä­ren sind. Daher bie­ten wir durch unsere Rechts­an­wälte und Steu­er­be­ra­ter fun­dierte und fach­kun­dige Ansprechpartner.

Ver­kehrs­recht

Im Stra­ßen­ver­kehr ist das Stra­ßen­ver­kehrs­recht im All­tag eines jeden Bür­gers von gro­ßer Bedeu­tung. Es umfasst im Wesent­li­chen fol­gende Teilbereiche:

  • Ver­kehrs­zi­vil­recht, ins­be­son­dere das Ver­kehrs­haf­tungs­recht (zum Bei­spiel Haf­tung bei Unfäl­len) und das Ver­kehrs­ver­trags­recht (Kauf und Ver­kauf von Fahr­zeu­gen, Repa­ra­tu­ren etc.
  • Ver­kehrs­straf­recht und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­recht (Buß­gel­der, Verwarnungen)
  • Fahr­erlaub­nis­recht
  • Zulas­sungs­recht

Unsere Tätig­kei­ten im Bereich des Ver­kehrs­rechts umfas­sen Ihre Bera­tung und Ver­tre­tung in allen ver­kehrs­recht­li­chen Fra­gen, ins­be­son­dere zu Unfall, Repa­ra­tur, Wert­min­de­rung, Total­scha­den, Rest­wert, Wie­der­be­schaf­fungs­wert, Kos­ten­pau­schale, Haft­pflicht, Kasko, Scha­dens­er­satz, Schmer­zens­geld, Nut­zungs­aus­fall, Miet­wa­gen. Unsere Bera­tung und Unter­stüt­zung sichert Ihnen ins­be­son­dere die opti­male Regu­lie­rung Ihres Unfalls.

Ver­trags­recht

Pacta sunt ser­vanda („Ver­träge sind ein­zu­hal­ten“) beschreibt den wich­tigs­ten Grund­satz des öffent­li­chen und des pri­va­ten Ver­trags­rechts und wird auch als Grund­satz der Ver­trags­treue bezeich­net. Ver­träge bin­den die Ver­trags­part­ner oft über lange Zeit anein­an­der. Hier­aus kön­nen Kon­flikte ent­ste­hen, die sich häu­fig durch eine umfas­sende Bera­tung im Vor­feld ver­mei­den lassen.

Des­halb bera­ten wir Sie gerne bei der Aus­ar­bei­tung von Ver­trä­gen im zivil­recht­li­chen Bereich (Kauf-, Miet-, Gesell­schafts­ver­träge etc.) und all­ge­mei­ner Geschäfts­be­din­gun­gen. Ebenso unter­stütz­ten wir Sie bei der Ermitt­lung und Durch­set­zung ver­trag­li­cher Ansprü­che, sowohl außer­ge­richt­lich als auch gerichtlich.

Wirt­schafts­recht

Wir bie­ten Ihnen in wirt­schaft­li­chen Belan­gen fol­gende Bera­tungs­fel­der, begin­nend mit der Grün­dung, dem Kauf und Ver­kauf von Unter­neh­men bezie­hungs­weise Betei­li­gun­gen über die Gestal­tung von Ver­trä­gen und AGB bis hin zur Prozessführung.

Ebenso über­neh­men wir den For­de­rungs­ein­zug ein­schließ­lich Voll­stre­ckung. Durch die steu­er­be­ra­ten­den Part­ner im Haus wer­den die Pro­bleme auch unter steu­er­recht­li­chen Gesichts­punk­ten betrachtet.

Zivil­recht allgemein

Als Ober­be­griff für pri­vate Rechts­be­zie­hun­gen grenzt sich das Zivil­recht von Straf- und Öffent­li­chem Recht ab. Das Zivil­recht (auch Pri­vat­recht genannt) ist ein Teil­ge­biet des Rechts, in dem es um die Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen gleich­ge­ord­ne­ten Rechts­trä­gern geht (natür­li­che und juris­ti­sche Personen).

Hierzu zäh­len die meis­ten „All­tags­strei­tig­kei­ten“, wie z.B. Ver­trags­an­ge­le­gen­hei­ten, Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen, Gewähr­leis­tungs-recht (z.B. Män­gel nach Kauf), Inkasso und all­ge­meine For­de­rungs­durch­set­zung. Das All­ge­meine Zivil­recht ist bei aller Spe­zia­li­sie­rung einer unse­rer Haupt­schwer­punkte und umfasst neben der bera­ten­den Tätig­keit auch die gericht­li­che Durch­set­zung oder die Abwehr von Ansprü­chen ins­be­son­dere in den Bereichen:

  • Inkasso/Forderungsmanagment
  • Gel­tend­ma­chen und Abwehr von Ansprü­chen aus zivil­recht­li­chen Ver­trä­gen (Kauf­ver­trag, Werk­ver­trag, Miet­ver­trag, Rei­se­ver­trag etc.)
  • Ver­kehrs­un­fall­scha­den­recht ein­schließ­lich Regu­lie­rung von Unfallschäden
  • Schmer­zens­geld und Schadensersatzrecht
  • Aus­ar­bei­tung, Über­prü­fung und Abwick­lung von Verträgen
  • Ver­si­che­rungs­recht