Infor­ma­tio­nen zum Wider­ruf von Verbraucher-Kreditverträgen

    
        
                    
                
        

Sehr geehrte Damen und Herren, 

gerne infor­mie­ren wir Sie wei­ter über die Fol­gen der Ent­schei­dung des EuGH vom 20.03.2020, mit der Ver­brau­chern fak­tisch ein ewi­ges Wider­rufs­recht von Kre­dit­ver­trä­gen ein­ge­räumt wird. 

Geben Sie dazu bitte ganz unver­bind­lich Ihren Namen, eine Tele­fon­num­mer und Ihre E-Mail Adresse in das fol­gende For­mu­lar ein, und kli­cken Sie dann auf Absen­den. Wir wer­den uns dann zeit­nah bei Ihnen melden. 

/


Wir wer­den Ihre Daten allein dazu ver­wen­den, um Sie zum Thema Wider­ruf von Ver­brau­cher­kre­dit­ver­trä­gen zu kon­tak­tie­ren. Eine Wei­ter­gabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht, wir selbst wer­den die Daten auch nicht für andere Zwe­cke nutzen. 

Bitte beach­ten Sie, dass Sie nach dem Absen­den des For­mu­lars eine E-Mail erhal­ten, in der Sie Ihre Anga­ben durch einen Klick bestä­ti­gen müs­sen. Bitte beach­ten Sie unsere Daten­schutz­hin­weise.

Ich habe die Daten­schutz­hin­weise zur Kennt­nis genommen.